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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Tätigkeiten der HB Immobilien & Consulting sind gewerblich, ausgerichtet auf die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit, einen Vertrag abzuschließen. Durch die Entgegennahme dieser Dienste kommt zwischen der HB Immobilen & Consulting und dem Auftraggeber ein Vertrag auf Basis der allgemein anerkannten, kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der Standesregeln eines Maklers zustande. Um die Interessen des Auftraggebers mit Sorgfalt und Fairness zu wahren, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

§ 1 Vertraulichkeit
Die Angebote von HB Immobilien & Consulting sind streng vertraulich und nur für den Empfänger oder Auftraggeber bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn mit der schriftlichen Zustimmung der HB Immobilien & Consulting.

Im Falle einer unbefugten Weitergabe hat die HB Immobilien & Consulting Anspruch auf die jeweils vereinbarte Provision.

§ 2 Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber ein Angebot der HB Immobilien & Consulting bereits bekannt sein, ist er verpflichtet dies innerhalb von acht Tagen schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.

Unterlässt der Auftraggeber diese Hinweispflicht ist er der HB Immobilien & Consulting zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 3 Haftung und Schadensersatz
Die Angebote der HB Immobilien & Consulting basieren auf Angaben und Informationen Dritter und sind daher freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung der HBimmobilien besteht für diese Angebote somit nicht.

Schadensersatzansprüche gegenüber der HB Immobilien & Consulting sind mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 4 Doppeltätigkeit
Die HB Immobilien & Consulting ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet die HB Immobilien & Consulting zu strenger Unparteiligkeit.

§ 5 Höhe der Maklerprovision
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die HB Immobilien & Consulting eine Maklerprovision auf Grundlage des Kaufpreises des vermittelten Objektes zu entrichten.

Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

Die Höhe der Maklerprovision beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

Bei dem Verkauf eines Hauses oder Grundbesitz (asset deal) in Nordrhein-Westfalen 3 % des Kaufpreises zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Auftraggebers an den anderen Vertragsteil (wie z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.)
Bei Ankäufen aus anderen Bundesländern gilt der jeweils dort gültige Provisionssatz, wie z.B. Hamburg 4 %, Berlin 5 %. Bei Auslandsimmobilien der Provisionssatz bis zu 6 %.

Bei Übernahmen von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen (share-deal) vom Übernehmer 3 %

Bei Bauträgermaßnahmen/Projekten in Nordrhein-Westfalen 3 %. Bei Ankäufen aus anderen Bundesländern gilt der jeweils gültige Provisionssatz.

Bei Erbaurechten 3 % berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks mit evtl. vorhandenen Aufbauten.

Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch der HB Immobilien & Consulting nicht.

Bei Anmietung von Wohnraum 2 Nettomonatsmieten sowie bei der Anmietung von Gewerbeflächen (z.B. Einzelhandel, Büroflächen etc.) bis zu einer Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren 3 Nettomonatsmieten bzw. bis zu einer Vertragslaufzeit von über fünf Jahren 4 Nettomonatsmieten.

Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahmen der Nebenkosten, Verbrauchskosten und der Mehrwertsteuer.

Bei einem Staffelmietvertrag errechnet sich die Höhe der Maklerprovision aus der sich ergebenen Durchschnittsmiete.

Bei Einräumung von Vorkaufsrechten, Optionen werden 1 % vom Verkehrswert zuzüglich zu der vereinbarten Provision.


Die aufgeführten Provisionssätze gelten zuzüglich der jeweils zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Änderung des Steuersatzes erfolgen, so tritt analog eine Anpassung der Provisionssätze ein.

§ 6 Provisionsanspruch und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch der HB Immobilien & Consulting ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrags mit dem von der HB Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit der HB Immobilien & Consulting zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und /oder dieser von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird.

Gleiches gilt, wenn anstelle des von der HB Immobilien & Consulting angebotenen Objektes ein Kaufvertrag über ein anderes Objekt des vermittelten Vertragspartners zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich angebotenen Objektes tritt.

§ 7 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die HB Immobilien & Consulting unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren.

Sollte ein an die HB Immobilien & Consulting erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, sie umgehend schriftlich hierüber zu informieren; sofern er dieses unterlässt, hat HB Immobilien & Consulting Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen. Diese werden von HB Immobilien & Consulting schriftlich nachgewiesen.

Die HB Immobilien & Consulting hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist ihr rechtzeitig mitzuteilen. Sie hat Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift sowie aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Sofern aufgrund der Nachweisund Vermittlungstätigkeit der HB Immobilien & Consulting direkte Verhandlungen aufgenommen werden, hat der Auftraggeber dabei auf die vorgenannten Tätigkeiten von ihr hinzuweisen. Der Inhalt der Vertragsverhandlungen sind ihr umgehend unaufgefordert mitzuteilen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt er gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von der HB Immobilien & Consulting nachgewiesene Objekt, so schuldet er eine Maklerprovison im Sinne des § 5 als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.

Die Geltendmachung der Schadensund Aufwendungsersatzansprüche hat eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass die HB Immobilien & Consulting Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den/die Interessenten übermittelt.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt.

Der Erfüllungsort für die sich ergebenen Verpflichtungen sowie der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, Ratingen.

Helma Barlmeyer Immobilien & Consulting
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